Als Wahlarzt ist eine direkte Verrechnung mit den allg. Krankenkassen leider nicht möglich. Das Honorar ist zunächst von Ihnen zu begleichen (Bar, Bankomat oder Kreditkarte). Sie erhalten eine Rechnung die Sie bei Ihrer Krankenversicherung einreichen können. Als besonderes Service können auch wir die Rechnung für Sie bei der Krankenkasse einreichen (derzeit leider nur für OGK und SVS möglich)
Die unten angeführten Rückerstattungssätze sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Alle Angaben sind jedoch ohne Gewähr.
Aktuell gelten folgende Honorarrichtlinien:
Ersttermin: 250 Euro
Ungefähre Rückerstattung (Euro): | |||
OGK-W | BVA-EB | KFA | SVS |
135 | 180 | 200 | 220 |
Kontrolltermin: 120 Euro
Ungefähre Rückerstattung (Euro): | |||
OGK-W | BVA-EB | KFA | SVS |
38-50 | 58 | 65 | 64 |
Psychotherapeutische Sitzung: 185 Euro
Ungefähre Rückerstattung (Euro): | |||
OGK-W | BVA | KFA | SVS |
75-90 | 115 | 130 |
120 |
Fachärztlicher Befundbericht: 30 Euro (+20 Euro/Folgeseite)
Ungefähre Rückerstattung (Euro): | |||
OGK-W | BVA-EB | KFA | SVS |
8 | 8 | 8 |
0 |